Verordnung über die Gewährung von Beihilfen an Körperschaften und Private

Eine Verordnung, die Kriterien und Verfahren zur Gewährung von Finanzbeiträgen durch die Gemeinde festlegt.

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Veröffentlichungsdatum

12.07.1994

Beschreibung

Diese Verordnung legt die allgemeinen Kriterien und Verfahren für die Gewährung von finanziellen Beiträgen durch eine Gemeinde fest. Sie regelt, wie Anträge gestellt werden müssen, welche Unterlagen erforderlich sind und unter welchen Bedingungen Beiträge gewährt, ausgezahlt oder widerrufen werden können. Die Verordnung dient der Förderung der Entwicklung der örtlichen Gemeinschaft in verschiedenen Bereichen wie soziale Betreuung, Kultur, Sport und Umweltschutz.

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Veröffentlichungsdatum

12.07.1994

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Zuletzt aktualisiert: 21.08.2025, 16:20 Uhr

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