Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle

Eine Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung von Hausabfällen.

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Veröffentlichungsdatum

09.02.2017

Beschreibung

Diese Verordnung regelt die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung von Hausabfällen. Die Gebühr wird auf Basis der Menge und Art des produzierten Mülls sowie der Verwaltungskosten berechnet und ist von jeder Person zu zahlen, die Räumlichkeiten oder Freiflächen besetzt oder innehat. Sie legt zudem fest, dass die Gebührenpflicht auch für ungenutzte, aber zur Nutzung bereitgestellte Räumlichkeiten besteht.





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Veröffentlichungsdatum

09.02.2017

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Zuletzt aktualisiert: 21.08.2025, 16:53 Uhr

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