Digitalisierung der Dienste: Ernennung eines einzigen Projektverantwortlichen (EPV)

Das Dokument enthält einen Beschluss des Gemeindeausschusses mit welchem die Ernennung eines einzigen Projektverantwortlichen (EPV) im Rahmen des Projekts "Digitalisierung der Dienste” vorgenommen wird.

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Veröffentlichungsdatum

18.06.2024

Beschreibung

Die Gemeinde hat mit eigenem Beschluss des Gemeindeausschusses den Einzigen Projektverantwortlichen für das Projekt "Digitalisierung der Dienste” ernannt.
Die Ernennung ist von Art. 48 des G.D. Nr. 77/2021 vorgeschrieben.

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Veröffentlichungsdatum

18.06.2024

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Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 18:13 Uhr